Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gesetzliche Grundlagen

Für die Berufsausübung "Immobilienmakler" gilt in Österreich die Gewerbeordnung und die Immobilienmaklerverordnung, auszugsweise:

297. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes-und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (vom 28. Juni 1996 idF BGBl. II Nr. 490/2001)


Auf Grund des § 69 Abs. 2 und des § 73 abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.. Nr. 314/1994 wird - hinsichtlich der § § 1 bis 7 im einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz - verordnet:



1. ABSCHNITT


Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung ist anzuwenden auf:
1. die Vermittlung des Kaufes, und Verkaufes Tausches von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern und Unternehmen Sowie Unternehmensbeteiligungen,
2. die Vermittlung von Bestandverträgen (Miet-und Pachtverträgen) sowie die Vermittlung sonstiger Rechte einschließlich der Vermittlung von Teilzeitnutzungsrechten und Optionsrechten über bebaute
und unbebaute Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume und Unternehmen,
3. die Vermittlung von Hypothekardarlehen und
4. die Vermittlung von Anteilscheinen und Beteiligungen an Immobilienfonds.

 

2. Nebenkosten bei Immobiliengeschäften / Konsumentenschutzbestimmungen

Immobiliengeschäfte sind mit Nebenkosten verbunden, die zusätzlich zum jeweiligen Preis anfallen.

Infoblätter über diese Nebenkosten von der Wirtschaftskammer Österreich stehen wir IHNEN als PDF-Download zu Ihrer Information zur Verfügung:

 

Kauf_Nebenkosten.pdf

Miete_Nebenkosten.pdf